Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für den kaufmännischen Verkehr
1. Preise
Unsere angeführten Honorare sind netto, ohne USt., angegeben.
2. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind prompt und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Dasselbe gilt auch für externe Kosten und Vorleistungen wie z.B. Inseraten¬kosten, Reisekosten etc.
3. Zahlungsverzug
Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Ver¬zugszinsen als vereinbart. Alle anfallenden Mahn- und Betreibungs¬spesen, insbesondere jene eines Inkassobüros, werden separat in Rechnung gestellt.
4. Haftung
Im kaufmännischen Verkehr wird nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz gehaftet.
5. Geltendmachung von Forderungen
Forderungen aller Art können nicht aufrechnungsweise geltend gemacht werden.
6. Stornobedingungen
Die bei Auftragserteilung fällige Anzahlung gilt im Falle einer Absage durch die/den Auftraggeber/in in jedem Fall als verfallen, bei Absage bis zu zwei Wochen vor Projektbeginn sind 50% der Auftragssumme, danach 100% der Auftragssumme fällig. Als Stichtag gilt jeweils der erste Termin innerhalb des gegenständlichen Projektes. Stornoge¬bühren unterliegen nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.
7. Personalsuche & -auswahl: Allgemeine Vereinbarungen
Sollte die Kandidatenpräsentation aufgrund von durch die/den Auftraggeber/in verursachten Verzögerungen nicht in einem ange¬messenen Zeitrahmen (max. 1-2 Wochen nach Über¬sendung der Short List) stattfinden, und sich deshalb geeig¬nete Kandidatinnen und Kandidaten anderweitig orientiert haben, so wird für einen dadurch notwendigen neuerlichen Suchvorgang ein weiteres Drittel des Auftragswertes zusätzlich in Rechnung gestellt.
Wird das Stellen- bzw. Anforderungsprofil im Prozessverlauf in wesentlichen Punkten verändert, muss ein neuer Suchauftrag erteilt werden.
Sollte nach erfolgreicher Kandidatenpräsentation und grund¬sätzlicher Entscheidung für eine/n Bewerber/in die Vertrags¬unterzeichnung durch die/den Auftraggeber/in um mehr als vier Wochen verzögert werden und aus diesem Grund die/der Kandidat/in nicht mehr zur Verfügung stehen, so gilt die Position als besetzt und die letzte Teilzahlung wird fällig.
Im Fall, dass mehr als einer der präsentierten Kandidatinnen bzw. Kandidaten aufgenommen wird, so werden pro unter Vertrag genommener zusätzlicher Person zwei Drittel des Gesamthonorars verrechnet. In diesem Fall gilt die Garantie nur, wenn das Anforderungsprofil der so besetzten Position exakt mit dem Suchprofil der ursprünglich in Auftrag gegebenen Position übereinstimmt.
Wird von der/dem Auftraggeber/in die Durchführung einer Kandidatenpräsentation außerhalb des Heimatlandes der Bewer¬ber/in gewünscht, und sind hiefür Flug- bzw. Hotel¬reservierungen vorzu¬nehmen, so gilt als vereinbart, dass dies durch die/den Auftrag¬geber/in organisiert wird. Für den Fall, dass die/der Auftraggeber/in HILL International mit der Organisation der Kandidatenpräsentation außerhalb des Heimatlandes der Bewerber/innen beauftragt, wird das erste Drittel des Projekthonorars um bis zu 10% Bearbeitungs¬gebühr erhöht. Dies bedarf einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung.
Es gilt als vereinbart, dass HILL International exklusiv mit dem Such- und Auswahlauftrag betraut wird.
Alle Kandidatinnen bzw. Kandidaten, welche sich direkt bei der/dem Auftraggeber/in bewerben, werden in den Suche- und Auswahl¬prozess miteinbezogen. Die/Der Auftraggeber/in leitet die Bewer¬bungsunterlagen an HILL International weiter.
8. Personalsuche & -auswahl: Schutzbestimmungen
Alle Ergebnisse der Auswahlverfahren bleiben Eigentum von HILL International. Die Bewerbungsunterlagen sind streng vertraulich zu behandeln, bei Nichtgebrauch an HILL Interna¬tional zurückzustellen und dürfen unter keinen Umständen an dritte Personen weiter¬gegeben werden.
Wird ein/e von HILL International vorgestellte/r Kandidat/in inner¬halb von 12 Monaten entweder direkt bei der/dem Auftrag¬geber/in, in einer angegliederten Gesellschaft, oder auch als freie/r Mitarbeiter/in beschäftigt, so hat HILL International Anspruch auf das ver¬einbarte Honorar; derartige Umstände müssen unverzüglich schriftlich ange¬zeigt werden.
9. Personalsuche & -auswahl: Garantie
Die HILL Garantie bedeutet eine einmalige kostenlose Nach¬besetzung für exakt die ursprünglich beauftrage Position, falls ein von HILL International vermitteltes Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten sechs Monate seitens der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers wieder gelöst wird. Für den Fall, dass die/der von HILL International empfohlene Arbeitnehmer/in innerhalb der ersten sechs Monate nach Anstellung das Dienstverhältnis löst, wird der Such- und Auswahl¬prozess einmal kostenfrei wiederholt. Diese Kostenfreiheit bezieht sich nicht auf externe Kosten wie z.B. Inserate und eventuelle Reisegebühren.
Sollte infolge von in der Sphäre der Auftraggeberin bzw. des Arbeitgebers gelegener Gründe, insbesondere aufgrund
- einer Strukturänderung im Unternehmen der Auftrag¬geberin bzw. des Arbeitgebers,
- einer internen Besetzung der über HILL International ausge¬schriebenen Position,
- einer ungeklärten Entscheidungskompetenz im Innenverhältnis der Auftraggeberin bzw. des Arbeitgebers,
keine erfolgreiche Besetzung für eine beauftragte Position erfolgen können bzw. das Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten sechs Monate aufgelöst werden, so gilt der Vertrag von HILL International als erfüllt und haftet die/die Arbeitgeber/in HILL International für das Er¬füllungsinteresse bzw. trägt die/der Arbeit¬geber/in die Preisgefahr. Für einen solchen Fall wird die HILL Garantie ausdrücklich ausge¬schlossen.
HILL International übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die auf Dokumenten der Bewerber/innen gelieferten Informationen (einschließlich der verfügbaren Dokumente, Zeugnisse etc.), ins¬besondere nicht für deren Richtigkeit, Aktualität, Voll¬ständigkeit, Qualität und/oder Verwendbarkeit.
10. Kommunikation und Datenschutz
Der/die Auftraggeber/in ist mit der Aufnahme seiner Adressdaten in die Kundendatenbank von HILL International einverstanden und erklärt ausdrücklich, mit der Zusendung von Telefax und E-Mails zum Zweck der Marketing¬information und Direkt¬werbung für eigene ähnliche Produkte bzw. Dienstleistungen von HILL einverstanden zu sein. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Alle Informationen und Daten, die die/der Auftraggeber/in im Rahmen des Vertrages übermittelt, werden gemäß den geltenden Datenschutz¬richtlinien vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht.
11. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt das sachlich zuständige Gericht in Wien als vereinbart, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen anders Lautendes bestimmen; es gilt österreichisches Recht.
Jede von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarung bedarf zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens HILL International.
Wien, Oktober 2008
HILL International GmbH
Österreich, Wien