Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den kaufmännischen Verkehr
1. Preise
Unsere angeführten Honorare sind netto, ohne USt., angegeben.
2. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind prompt und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Dasselbe gilt auch für externe Kosten und Vorleistungen wie z.B. Inseratenkosten, Reisekosten etc.
3. Zahlungsverzug
Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Verzugszinsen als vereinbart. Alle anfallenden Mahn- und Betreibungsspesen, insbesondere jene eines Inkassobüros, werden separat in Rechnung gestellt.
4. Haftung
Im kaufmännischen Verkehr wird nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz gehaftet.
5. Geltendmachung von Forderungen
Forderungen aller Art können nicht aufrechnungsweise geltend gemacht werden.
6. Stornobedingungen
Die bei Auftragserteilung fällige Anzahlung gilt im Falle einer Absage durch den/die Auftraggeber/in in jedem Fall als verfallen, bei Absage bis zu zwei Wochen vor Projektbeginn sind 50% der Auftragssumme, danach 100% der Auftragssumme fällig. Als Stichtag gilt jeweils der erste Termin innerhalb des gegenständlichen Projektes. Stornogebühren unterliegen nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.
7. Allgemeine Vereinbarungen
Sollte die Kandidatenpräsentation aufgrund von durch den Auftraggeber verursachten Verzögerungen nicht in einem angemessenen Zeitrahmen (max. 1-2 Wochen nach Übersendung der Short List) stattfinden, und sich deshalb geeignete Kandidaten anderweitig orientiert haben, so wird für einen dadurch notwendigen neuerlichen Suchvorgang ein weiteres Drittel des Auftragswertes zusätzlich in Rechnung gestellt.
Wird das Stellen- bzw. Anforderungsprofil im Prozessverlauf in wesentlichen Punkten verändert, muss ein neuer Suchauftrag erteilt werden.
Sollte nach erfolgreicher Kandidatenpräsentation und grundsätzlicher Entscheidung für einen Bewerber/ eine Bewerberin die Vertragsunterzeichnung durch den Auftraggeber um mehr als vier Wochen verzögert werden und aus diesem Grund der Kandidat/ die Kandidatin nicht mehr zur Verfügung stehen, so gilt die Position als besetzt und die letzte Teilzahlung wird fällig.
Im Fall, dass mehr als einer der präsentierten Kandidaten bzw. Kandidatinnen aufgenommen werden, so werden pro unter Vertrag genommenem/r zusätzlichen/r Kandidaten/in 2/3 des Gesamthonorars verrechnet.
Wird vom Kunden die Durchführung einer Kandidatenpräsentation außerhalb des Heimatlandes der Bewerber gewünscht, und sind hiefür Flug- bzw. Hotelreservierungen vorzunehmen, so gilt als vereinbart, dass dies durch den Kunden organisiert wird.
Für den Fall, dass der Kunde HILL International GMBH mit der Organisation der Kandidatenpräsentation außerhalb des Heimatlandes der Bewerber/innen beauftragt, wird das erste Drittel des Projekthonorars um bis zu 10% Bearbeitungsgebühr erhöht. Dies bedarf einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung.
Es gilt als vereinbart, dass HILL International GMBH exklusiv mit dem Suchauftrag betraut wird.
Alle Kandidatinnen bzw. Kandidaten, welche sich direkt beim Kunden bewerben, werden in den Suchauswahlprozess miteinbezogen. Der Kunde leitet die Bewerbungsunterlagen an HILL International GMBH weiter.
8. Schutzbestimmungen
Alle Ergebnisse der Auswahlverfahren bleiben Eigentum von HILL. Die Bewerbungsunterlagen sind streng vertraulich zu behandeln, bei Nichtgebrauch an HILL zurückzustellen und dürfen unter keinen Umständen an dritte Personen weitergegeben werden.
Wird ein/e von HILL vorgestellte/r Kandidat/in innerhalb von 12 Monaten entweder direkt bei dem/der Auftraggeber/in, in einer angegliederten Gesellschaft, oder auch als freie/r Mitarbeiter/in beschäftigt, so hat HILL Anspruch auf das vereinbarte Honorar; derartige Umstände müssen unverzüglich schriftlich angezeigt werden.
9. Garantie
Die HILL Garantie bedeutet eine einmalige kostenlose Nachbesetzung für exakt die ursprünglich beauftrage Position, falls ein von HILL vermitteltes Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten sechs Monate seitens des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin wieder gelöst wird. Für den Fall, dass der/die von HILL empfohlene Arbeitnehmer/in innerhalb der ersten sechs Monate nach Anstellung das Dienstverhältnis löst, wird die Suchprozedur einmal kostenfrei wiederholt. Diese Kostenfreiheit bezieht sich nicht auf externe Kosten wie z.B. Inserate und eventuelle Reisegebühren. Diese Garantie bietet ein besonderes Maß an Sicherheit.
Sollte infolge von in der Sphäre des Arbeitgebers bzw. der Auftraggeberin gelegener Gründe, insbesondere aufgrund
> einer Strukturänderung im Unternehmen des/der Arbeitgebers/in,
> einer internen Besetzung der über HILL ausgeschriebenen Position,
> einer ungeklärten Entscheidungskompetenz im Innenverhältnis des/der Arbeitgebers/in,
keine erfolgreiche Besetzung für eine beauftrage Position erfolgen können bzw. das Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten sechs Monate aufgelöst werden, so gilt der Vertrag von HILL als erfüllt und haftet der/die Arbeitgeber/in HILL für das Erfüllungsinteresse bzw. trägt der/die Arbeitgeber/in die Preisgefahr. Für einen solchen Fall wird die HILL Garantie ausdrücklich ausgeschlossen.
HILL übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die auf Dokumenten der Bewerber/innen gelieferten Informationen (einschließlich der verfügbaren Dokumente, Zeugnisse etc.), insbesondere nicht für deren Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Qualität und/oder Verwendbarkeit.
10. Kommunikation und Datenschutz
Der/die Auftraggeber/in ist mit der Aufnahme seiner Adressdaten in die Kundendatei von HILL einverstanden und erklärt ausdrücklich, mit der Zusendung von Telefax und E-Mails zum Zweck der Marketinginformation und Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte bzw. Dienstleistungen von HILL einverstanden zu sein. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.
Alle Informationen und Daten, die der/die Auftraggeber/in im Rahmen des Vertrages übermittelt, werden gemäß der geltenden Datenschutzrichtlinien vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht.
11. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt das sachlich zuständige Gericht in Budapest als vereinbart, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen anders Lautendes bestimmen; es gilt österreichisches Recht.
Jede von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarung bedarf zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens HILL.
Wien, Dezember 2007
HILL International GmbH
Österreich, Wien