Arbeitsmarktöffnung 2011: die Chancen nutzen
Ab 1. Mai 2011 haben die Arbeitnehmer/innen der meisten neuen EU-Mitgliedsstaaten freien Zugang zu den Arbeitsmärkten Österreichs und Deutschlands - ein großer Arbeitsmarkt entsteht.
Nun steht in Anbetracht des bevorstehenden Auslaufens der 7-jährigen Übergangsfrist für die EU-Beitrittsstaaten Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien und die baltischen Staaten das Inkrafttreten des neuen Gesetzes gegen Lohn- und Sozialdumping kurz bevor. Durch diesen rechtlichen Rahmen soll sichergestellt werden, dass alle in Österreich beschäftigten Arbeitnehmer/innen den kollektivvertraglich festgesetzten Grundlohn erhalten und faire Arbeitsbedingungen erhalten bleiben.
Neues Lohndumpinggesetz sichert Fairness

Der Arbeitsrechtsexperte Mag. Wolfgang Kapek, Partner bei e|n|w|c Rechtsanwälte, fasst die gesetzliche Regelung zusammen: »Durch behördliche Kontrollen, sowohl ausländischer, als auch inländischer Arbeitgeber, sowie durch neue Verwaltungsstraftatbestände mit hohen Geldstrafen, soll die Zahlung der den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag zustehenden Grundlöhne sichergestellt und das im Zusammenhang mit der Arbeitsmarktöffnung befürchtete Lohndumping verhindert werden.«
Die Kontrolle der Zahlung von kollektivvertraglichen Grundlöhnen erstreckt sich dabei auch auf alle „»österreichischen« Unternehmen und Arbeitnehmer/innen. »Neben Strafen kann bei wiederholtem Verstoß ausländischer Unternehmen die Tätigkeit in Österreich untersagt werden. Die Behörde kann Werklöhne oder Entgelte für Arbeitskräfteüberlassung als Sicherheit von den Arbeitgebern/Beschäftigern verlangen. Jedenfalls sind auch bei nur kurzfristigen Entsendungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach Österreich umfangreiche Unterlagen auf Deutsch vor Ort bereit zu halten«, so der Experte.
Chancen mit professionellem Know-how nutzen

»Trotz der guten Chancen in der Region und vor allem eines motiverten und gut ausgebildeten Pools an Arbeitskräften in CEE gibt es bestehende Spezifika zu beachten«, so CEE-Pionier Dr. Othmar Hill. »Für die Besetzung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in und aus CEE besonders erfolgskritisch sind aus meiner Sicht optimal abgesicherte Entscheidungen, auch und gerade über Distanzen hinweg, und objektive, vergleichbare Aussagen bei Neu- und Umbesetzungen. Die betroffenen Länder sind sehr verschiedenen, und umso mehr zählen strukturierte Vorgehensweise im Recruiting sowie einheitliche Qualitätsstandards. Verlässliche Partner vor Ort mit lokalem Know-how, also u.a. in den Bereichen Arbeitsmarkt, Behörden, Recht und Medien, und interkulturelle Kompetenz sind also daher mehr denn je gefordert!«
Ist das grenzüberschreitende, kulturunabhängige Erkennen von Potenzialen und die objektive Auswahl von Mitarbeiter/innen in CEE/SEE für Sie ein Thema? Kontaktieren Sie uns einfach, wir stehen gerne zu Ihrer Verfügung.