Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Preise
Unsere angeführten Honorare sind netto ohne USt. angegeben.
2. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind prompt und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Dasselbe gilt auch für externe Kosten und Vorleistungen wie z.B. Inseratskosten, Reisekosten etc.
3. Zahlungsverzug
Für den Fall des Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Verzugszinsen als vereinbart. Alle anfallenden Mahn- und Betreibungsspesen, insbesondere jene eines Inkassobüros, werden separat in Rechnung gestellt.
4. Haftung
Im kaufmännischen Verkehr wird nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz gehaftet.
5. Geltendmachung von Forderungen
Forderungen aller Art können nicht aufrechnungsweise geltend gemacht werden.
6. Stornobedingungen
Im Falle von Personalsuche und -auswahl, Executive Search, Briefkasten und Kompetenzanalyse/-audit Aufträgen wird die erste Teilzahlung anlässlich der Auftragserteilung im Falle eines Stornos durch den Auftraggeber in jedem Fall fällig. Sollte das Projekt im laufenden Prozess auf Wunsch des Auftraggebers hin abgebrochen oder für länger als 1 Monate unterbrochen („on hold“) oder im Sinne der Positions-Anforderung relevant verändert werden, so wird das ab dem Zeitpunkt des Abbruchs nächstfällige Honorar-Drittel in Rechnung gestellt.
In den Geschäftsfeldern HILL Management und Outplacement sind bei Absage innerhalb von zwei Wochen vor Leistungserbringung 50% der Auftragssumme fällig, danach 100% der Auftragssumme.
Stornogebühren unterliegen nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht.
7. Personalsuche & -auswahl: Allgemeine Vereinbarungen
HILL International übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die in Dokumenten der BewerberInnen gelieferten Informationen (einschließlich der verfügbaren Dokumente, Zeugnisse etc.), insbesondere nicht für deren Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Qualität und/oder Verwendbarkeit.
Wird das Stellen- bzw. Anforderungsprofil im laufenden Prozess in wesentlichen Punkten verändert, muss ein neuer Suchauftrag erteilt werden.
Im Fall, dass mehr als eine/r der präsentierten KandidatInnen aufgenommen wird, so werden pro unter Vertrag genommener zusätzlicher Person die im Angebot festgelegten Konditionen fällig. Bei Mehrfachbesetzungen wird keine Nachbesetzungsgarantie gewährt.
Wird von dem Auftraggeber die Durchführung einer KandidatInnenpräsentation außerhalb des Heimatlandes des/der Bewerbers/in gewünscht und sind hierfür Flug- bzw. Hotelbuchungen vorzunehmen, so gilt als vereinbart, dass dies durch den Auftraggeber organisiert und beglichen wird. Für den Fall, dass der Auftraggeber HILL International mit dieser Organisation beauftragt wird, wird das erste Drittel des Projekthonorars um 10% als Bearbeitungsgebühr erhöht. Dies bedarf einer gesonderten, schriftlichen Vereinbarung.
Für derartige Aufträge gilt als vereinbart, dass HILL International exklusiv mit dem Such- und Auswahlauftrag betraut wird.
Weiters gelten folgende Regelungen:
Sollte die KandidatInnenpräsentation aufgrund von durch den Auftraggeber verursachten Verzögerungen nicht in einem angemessenen Zeitrahmen (max. 2 Wochen nach Übersendung der Shortlist) stattfinden und sich deshalb für Sie geeignete KandidatInnen anderweitig orientiert haben, so wird für einen dadurch notwendigen neuerlichen Suchvorgang ein weiteres Drittel des Auftragswertes zusätzlich in Rechnung gestellt.
Sollte nach erfolgreicher KandidatInnenpräsentation und grundsätzlicher Entscheidung für eine/n BewerberIn die Vertragsunterzeichnung durch den Auftraggeber um mehr als zwei Wochen verzögert werden und aus diesem Grund der/die KandidatIn nicht mehr zur Verfügung stehen, so gilt die Position als besetzt und die letzte Teilzahlung wird fällig.
Alle KandidatInnen, welche sich während des Auftrages direkt bei dem Auftraggeber bewerben, werden in den Suche- und Auswahlprozess miteinbezogen. Dies hat keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar. Der Auftraggeber leitet die Bewerbungsunterlagen an HILL International weiter.
8. Schutzbestimmungen
Alle Ergebnisse der Auswahlverfahren bleiben Eigentum von HILL International. Die Bewerbungsunterlagen sind streng vertraulich zu behandeln, bei Nichtgebrauch an HILL International zurückzustellen und dürfen unter keinen Umständen an dritte Personen weitergegeben werden.
Wird ein/e von HILL International vorgestellte/r KandidatIn innerhalb von 12 Monaten entweder direkt bei dem Auftraggeber, in einer angegliederten Gesellschaft, oder auch als freier Mitarbeiter beschäftigt, so hat HILL International Anspruch auf das vereinbarte Honorar; derartige Umstände müssen unverzüglich schriftlich angezeigt werden.
9. Personalsuche & -auswahl: Garantie
Für Personalsuche- und auswahl sowie Executive Search Aufträge (ausgenommen Briefkasten, Golden Selection und Mehrfachbesetzungen) bedeutet die HILL Garantie eine einmalige kostenlose Nachbesetzung für exakt die ursprünglich beauftragte Position, falls der/die Kandidat/in nach Vertragsunterschrift das Dienstverhältnis nicht antritt oder das Arbeitsverhältnis innerhalb des wie im Angebot vereinbarten Zeitraums nach Beginn des Dienstverhältnisses seitens des Arbeitgebers bzw. des Arbeitnehmers wieder gelöst wird. Diese Kostenfreiheit bezieht sich nicht auf externe Kosten wie z.B. Inserate und eventuelle Reisegebühren. Dem Garantieanspruch liegt die volle Erfüllung der vertraglichen Vereinbarungen des Arbeitgebers dem Arbeitnehmer gegenüber zu Grunde (z.B. Einsatz im vereinbarten Arbeitsfeld, Erfüllung der monetären vertraglichen Vereinbarungen, etc.). Die Garantie kann innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntwerden des Garantiefalles abgerufen werden, ansonsten verlischt der Garantieanspruch.
Sollte infolge von in der Sphäre des Auftraggebers bzw. des Arbeitgebers gelegene Gründe, insbesondere aufgrund
1. einer Organisationsänderung im Unternehmen des Arbeitgebers,
2. einer internen Besetzung der über HILL International ausgeschriebenen Position,
3. einer ungeklärten Entscheidungskompetenz im Innenverhältnis der Auftraggeberin bzw. des Arbeitgebers
keine erfolgreiche Besetzung für die beauftragte Position erfolgen können bzw. das Arbeitsverhältnis innerhalb des wie im Angebot vereinbarten Zeitraums aufgelöst werden, so gilt der Vertrag von HILL International als erfüllt und haftet der Auftraggeber HILL International für das Erfüllungsinteresse bzw. trägt der Arbeitgeber die Preisgefahr. Für einen solchen Fall wird die HILL Garantie ausdrücklich ausgeschlossen.
Falls die Garantieleistung durch den Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abgelehnt wird, verfällt jede weitere Garantieleistung durch HILL International.
Im Falle von Garantiesuchen gelten die üblichen Vertragsbedingungen.
10. Kommunikation und Datenschutz
Der Auftraggeber ist mit der Aufnahme seiner Adressdaten in die Kundendatenbank von HILL International einverstanden und erklärt ausdrücklich mit der Zusendung von Telefax und E-Mails zum Zweck der Marketinginformation und Direktwerbung für eigene ähnliche Produkte bzw. Dienstleistungen von HILL International einverstanden zu sein. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Alle Informationen und Daten, die der Auftraggeber im Rahmen des Vertrages übermittelt, werden gemäß den geltenden Datenschutzrichtlinien vertraulich behandelt und Dritten nicht zugänglich gemacht.
11. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt das sachlich zuständige Gericht in Linz als vereinbart, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen anders Lautendes bestimmen; es gilt österreichisches Recht.
Jede von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarung bedarf zu ihrer Gültigkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung seitens HILL International.
Version 2.3 / Linz, März 2021
HILL International, Österreich, Linz