Rücktritt vom Dienstvertrag – ein Eigentor?

Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre haben ganz besonders im Industriebundesland Oberösterreich dazu geführt, dass man immer häufiger von einem „Arbeitnehmermarkt“ spricht. Der stetig wachsende Überhang an offenen Positionen führt oftmals dazu, dass Unternehmen regelrecht um Spezialisten und High Potentials buhlen.

Dies ist für Jobsuchende sehr positiv, obgleich es manchen dennoch sichtlich schwer fällt, die richtige Entscheidung für die Zukunft zu treffen. Denn was sollte man tun, wenn ein Unternehmen eine Zu- oder Absage fordert, noch bevor bei allen attraktiven Bewerbungen Angebote am Tisch liegen? Es entwickelt sich ein Trend dahin, dass sich Kandidat*innen immer häufiger dafür entscheiden zuzusagen und dann doch vor Dienstantritt vom Vertrag zurückzutreten.

Hmm … kann man machen, aber sind diesen Kandidat*innen die Auswirkungen auch bewusst? Ich glaube nicht. Schauen wir uns doch nachstehend, erst die rechtliche Seite und anschließend auch noch die emotionale, psychologische Komponente an, die im Grunde nie positiv ist.

Rechtliche Seite:

Die erste Frage bei einem Rücktritt vom Dienstvertrag muss immer sein: Wurde eine Probezeit vereinbart?

Ist eine Probezeit nach geltendem Recht im angewandten Kollektivvertrag verankert und/oder im Vertrag geregelt, dann ist der Sachverhalt einfach. Ein Rücktritt des*der Arbeitnehmer*in ist sowohl vor Dienstantritt, als auch in der Probezeit, ohne Angabe von Gründen und ohne die Einhaltung von Fristen, möglich. Hierzu liegen bereits OGH-Entscheidungen vor.

Weniger einfach ist es, wenn es weder im Kollektivvertrag noch im Dienstvertrag eine Regelung bezüglich einer Probezeit gibt. In diesem Fall ist der Rücktritt nicht automatisch gerechtfertigt und es kann für den Zurücktretenden zu Kosten führen, sofern der Dienstantritt nicht unzumutbar war.

Bei einem ungerechtfertigten Rücktritt des*der Arbeitnehmer*in kann der Dienstgeber Schadenersatz verlangen, sofern ihm ein Schaden entstanden ist. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn als Ersatz eine Leiharbeitskraft eingestellt werden muss, ein Gewinnentgang nachgewiesen werden kann oder Vermittlungskosten anfielen.

Emotionale bzw. psychologische Komponente:

Der Rücktritt aus einem Dienstvertrag sollte nicht leichtfertig entschieden werden, ohne die daraus resultierenden Nachwehen bedacht zu haben.

Unternehmen bestehen aus Menschen mit Emotionen. Sich bei einer Vertragseinigung in die Augen zu sehen, sich die Hände zu schütteln und sich zu einem gemeinsamen Weg aufzumachen, hat eine starke psychologische Kraft. Der Vertrag ist dann nur noch Formsache, es geht um die Entscheidung für einander, die automatisch alle anderen potentiellen Kandidat*innen und Dienstgeber ausschließt.

Oftmals haben Unternehmen einen intensiven Suchprozess hinter sich und keine Kosten und Mühen gescheut. In dieser Zeit mussten Kolleg*innen die zusätzliche Arbeit stemmen und bei Laune gehalten werden. Dann, endlich, findet man die Person, die die Lösung darstellt. Alle Beteiligten freuen sich oder sind erleichtert, dass bald Verstärkung kommt. Vielleicht war die Vertragsverhandlung zudem ein Seilziehen für beide Seiten und das Unternehmen musste über seinen Schatten springen.

Eine*n neue*n Mitarbeiter*in einzustellen zieht drüber hinaus Kreise. Büros werden umgestaltet, IT wird gekauft, Autos werden bestellt und vielleicht wird sogar ein internes Patensystem gestartet. Dann, endlich, ist alles für den*die neue*n Mitarbeiter*in vorbereitet und es gilt nur noch die Kündigungsfrist zu überbrücken.

So – und dann kommt, im schlimmsten Fall, eine kurze Mail in der der*die Kandidat*in den Rücktritt vom Dienstvertrag bekannt gibt. Bombe!

Bitte versetzen Sie sich in die Lage des Unternehmens. Seien Sie ehrlich, kann daraus auch nur irgendein guter Gedanke entstehen? Eher nein. So handelnden Personen muss bewusst sein, dass es hierbei nicht nur um einen Vertrag, sondern um einen Vertrauensbruch geht. Die menschliche Empfindung geht dabei sogar in Richtung Lüge, Täuschung und im schlimmsten Fall bis zu Ärger und Feindseligkeit.

Den Spruch „Man sieht sich immer zwei Mal im Leben“ sollte man sich hier außerdem zu Herzen nehmen. Schließlich kann man nie sicher sein, ob man die handelnden Personen später vielleicht als neue Führungskraft, gewechselten Personalchef oder noch schlimmer, als neuen Kunden vor sich wiederfindet.

Ehrlichkeit siegt!

Natürlich begegnen auch uns bei HILL Webersdorfer derlei Situationen und es liegt in unserer Beraterkompetenz unsere Kunden zu besänftigen und auf eine sachliche Ebene zurück zu holen. Das gemeinsame Ziel – die erfolgreiche und nachhaltige Besetzung, auch im Garantiefall – hat bei uns oberste Priorität.

Nun fragen Sie sich vielleicht, was Sie tun sollten, wenn genau Sie in einer vergleichbaren Situation stecken. Mein Rat: Seien Sie so ehrlich wie möglich!

Das Team von HILL Webersdorfer steht Ihnen zudem gerne als professioneller Sparringspartner zur Seite. Wir beraten viele Kandidat*innen oft über Jahre und können absolute Diskretion im Beratungsprozess garantieren. Gemeinsam entwickeln wir zielsichere Strategien, um die individuellen Karriereschritte bestmöglich zu planen. Hierbei ist es stets hilfreich mit offenen Karten zu spielen, um optimale Lösungen zu finden und Entscheidungszeitpunkte gegebenenfalls hinauszögern zu können. Wir kennen unsere Kunden und den Markt. Vertrauen Sie uns, wir beraten Sie gerne.

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